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WICHTIG: LESEN SIE DIESE LIZENZVEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIESES PRODUKT BENUTZEN.
WENN SIE BEI DER EINGABEAUFFORDERUNG ZUR DIGITALEN LIZENZVEREINBARUNG DIE SCHALTFLÄCHE "ICH AKZEPTIERE DIESE VEREINBARUNG" ODER "JA" KLICKEN, DIE SOFTWARE INSTALLIEREN ODER DOWNLOADEN, GEHEN SIE (IM FOLGENDEN ALS "SIE" BZW. "KUNDE" BEZEICHNET) EINEN RECHTLICH BINDENDEN VERTRAG MIT DER XANDROS CORPORATION (IM FOLGENDEN ALS "XANDROS" BEZEICHNET) EIN, UND BESTÄTIGEN IHRE ZUSTIMMUNG ZU DESSEN BEDINGUNGEN (EINSCHLIESSLICH WEITERER BEDINGUNGEN UND EINSCHRÄNKUNGEN, WIE SIE VON XANDROS EINZELNEN ANWENDUNGEN BEIGEFÜGT WERDEN). FALLS SIE ALS ENDBENUTZER MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESES LIZENZVERTRAGES NICHT EINVERSTANDEN SIND, DÜRFEN SIE SIE DIE SOFTWARE WEDER DOWNLOADEN, NOCH INSTALLIEREN ODER ANDERWEITIG VERWENDEN.
1) Definitionen
Die nachstehenden Ausdrücke werden in dieser Vereinbarung in der folgenden Bedeutung verwendet:
• “Authorisierte Desktop OS Software” heißt: ein Betriebssystem-Softwareprogramm, das von der Software unterstützt wird, wie teilweise in der Xandros Preisliste dargelegt wird.
• “Im Fall einer Insolvenz” bedeutet: das Vorgehen in folgenden Fällen, bezüglich der folgenden Beteiligten:
1 Ein Konkursverwalter, Liquidator oder Bevollmächtigter oder ähnlicher Beamter wird für das Unternehmen, Grundbesitz, Angelegenheiten oder Einkünfte des Kunden für eine Dauer von 60 Tagen eingesetzt; oder
2 Der Kunde gesteht schriftlich eine generelle Zahlungsunfähigkeit von anstehenden Schulden, wird insolvent, meldet Konkurs an oder bekommt Konkurs zugesprochen, oder ein/e Entlassungsvertrag, Neustrukturierung, Schuldenbereinigung, Umgestaltung, Liquidation, Auflösung eines Geschäfts oder ähnliche Prozesse werden begonnen, oder er stellt eine Abtretung zugunsten seiner Gläubiger oder eine andere Abmachung von ähnlicher Bedeutung; oder
3 Wenn Prozesse unter Konkurs, Entlassungsvertrag, Neustrukturierung, Umgestaltung, Liquidation (wenn dagegen angegangen wird) oder ähnliche Konkurs-Gesetze eingeleitet werden und nicht innerhalb von 60 Tagen abgewiesen werden; oder
4 der Kunde beendet die Weiterführung des Unternehmens in seinem herkömmlichen Ablauf
• “Desktop Management License” heißt: eine Lizenz für die Verwendung der Software um die Xandros Desktop Betriebssystem-Software oder andere Authorisierte Desktop OS Software anzusteuern und zu verwalten (“manage”), die auf einem Computer läuft, der durch ein Netzwerk mit dem Server verbunden ist, auf dem die lizenzierte Software installiert und in Betrieb ist.
• “Dokumentation” heißt: die Bedienungsanleitungen und anderes schriftliches Material, welches die Software, ihre Arbeitsweise und Fragen bezüglich ihrer Benutzung beschreibt, und welches Xandros generell an gewerbliche Lizenzinhaber für die Nutzung der Software freigibt, inklusive aktualisierter, verbesserter oder modifizierter Versionen des Materials, sei es im Druck veröffentlichtes Material, magnetische Medien oder auf elektronischem Wege übermittelte Informationen.
• “Server” heißt: eine Computer-Einheit, die Informationen, Software, Dokumentationen und/oder Daten enthält, welche für andere Computer durch ein Netzwerk oder eine andere Verbindung zugänglich sind.
• “Software” heißt: die proprietäre Xandros Desktop Management Server Software
• “Dritte Software” heißt: Softwareprogramme, die in der Software enthalten sind, die jedoch unter einer separaten Lizenzvereinbarung lizenziert sind
• “Verwendung oder Benutzung” heißt: die Software, oder irgendeinen Teil davon auf einen Computer oder Server zu installieren und/oder das Laden von Daten oder das Anzeigen, Ansehen oder Extrahieren von Ergebnissen der Software oder das Betreiben irgendeines Teils der Software in Übereinstimmung mit den Bedingungen hiervon.
2) Lizenz
• Den hier dargestellten Bedingungen und Beschränkungen unterliegend gewährt Xandros dem Kunden hiermit, nach dessen Bezahlung der Gebühren gemäß folgendem Absatz 5, eine unbefristete, nicht-exklusive, weltweite Lizenz, um die Software, und die damit verbundene Dokumentation (wie für eine produktive Verwendung der Software notwendig), aufzurufen und zu verwenden -nur für betriebsinterne Zwecke an allen Arbeitsplätzen- und schließt bis zu maximal 25 Desktop Management Lizenzen mit ein. Die Software darf nur auf einem einzigen Server installiert werden und darf, solange keine zusätzlichen Desktop Management Lizenzen erworben wurden, bis zu 25 mit ihm verbundene Computer verwalten und unterstützen, die auf einer Authorisierten Desktop OS Software gemäß einer gültigen Lizenzvereinbarung laufen.
• Die Dritte Software, die in der Software enthalten ist, wird unter den Bedingungen der GNU General Public License (“GPL”) vertrieben, sowie andere ähnliche Lizenzvereinbarungen, die dem Benutzer gestatten, jene Dritte Software zu kopieren, modifizieren und weiterzugeben. Bitte lesen Sie auch die Bedingungen der Lizenzvereinbarung, die er Dritten Software beiliegt.
• Zusätzlich zu der gratis verteilbaren Dritten Software könnten einige Versionen der Software auch Dritte Software enthalten, die nicht unter den Bedingungen der GPL oder ähnlichen Lizenzen vertrieben werden, die Modifizierung und Weitergabe gestatten. Jede dieser Dritten Softwareprogramme wird im Allgemeinen unter den Bedingungen einer Lizenzvereinbarung verteilt, die dem lizenzierten Benutzer gestattet, diese Dritte Software auf einem einzigen Computer für den Eigengebrauch zu installieren. Kopieren, Weitergabe, Reverse Engineering, Kompilierung und/oder Modifizierung dieser Dritten Softwareprogramme sind nicht gestattet. Jede Verletzung der maßgeblichen Lizenzbedingungen durch den Benutzer soll umgehend die Lizenz für die Verwendung einer solchen Dritten Software nichtig machen. Um sich über die vollständigen Bedingungen zu informieren, die die Benutzung einer Dritten Software bestimmen, lesen Sie bitte die Lizenzvereinbarung, die in jedem dieser Dritten Softwareprogramme enthalten ist. Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, die Bedingungen der maßgeblichen Lizenzvereinbarung einzuhalten und an diese gebunden zu sein, dürfen Sie die entsprechende Dritte Software nicht installieren, weitergeben oder anderweitig benutzen. Wenn Sie diese Dritten Softwareprogramme auf mehr als einem Computer installieren möchten, kontaktieren Sie bitte den Hersteller des Programms, um sich über den Erwerb zusätzlicher Lizenzen zu erkundigen.
3) Beschränkungen
• Die Software, ob im Quellcode oder in Objektcodeform zur Verfügung gestellt, einschließlich, ohne Beschränkung, des spezifischen Designs, der Struktur und Logik des jeweiligen Programms, ihrer internen und externen Interaktionen sowie der darin eingesetzten Programmierungstechniken werden als vertraulich betrachtet und stellen Geschäftsgeheimnisse von Xandros und/oder seinen Lizenzgebern dar (“vertrauliche Informationen”) deren unbefugte Offenlegung Xandros irreparablen Schaden zufügen würde.
Der Kunde ist verpflichtet, die gleichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, mit denen er seine eigenen Informationen ähnlicher Natur schützt, und soll sich in jedem Fall angemessen bemühen, die Offenlegung dieser vertraulichen Informationen an Dritte zu verhindern. Der Kunde ist nicht befugt, die vertraulichen Informationen zu verwenden, zu reproduzieren oder weiterzugeben, außer für Zwecke, die durch diese Vereinbarung ausdrücklich gestattet werden.
Diese Geheimhaltungspflicht soll über den Ablauf der vorliegenden Lizenz hinaus Geltung haben, es sei denn, dass die vertrauliche Information (i) dem Kunden vor der Offenlegung bekannt war, was durch seine Geschäftsunterlagen bewiesen werden kann; (ii) bereits vor seiner Offenlegung gemeinfrei war oder ohne einen Verstoß gegen die hier enthaltene Geheimhaltungspflicht öffentlich zugänglich wird; (iii) dem Kunden durch Dritte offengelegt wurde, vorausgesetzt, daß jene Dritte oder weitere Vertragsparteien, von der jene Dritte solche Informationen erhalten, nicht gegen irgendeine Geheimhaltungspflicht bezüglich solcher Informationen verstoßen; (iv) vom Kunden unabhängig entwickelt wird, was durch seine Geschäftsunterlagen bewiesen werden kann; oder (v) offengelegt wird, wenn eine solche Offenlegung gemäß einer legalen, gerichtlichen oder administrativen Vorgehensweise erzwungen wurde oder anderweitig durch das Gesetz verlangt wurde, vorausgesetzt, dass der Kunde alle angemessenen Vorbescheide an Xandros weitergibt, um Xandros zu ermöglichen, schützende oder andere Gerichtsanweisungen zu ersuchen.
• Der Kunde ist nicht berechtigt: (i) die Software und Dokumentation für irgendwelche anderen Zwecke als seine eigenen geschäftsinternen Zwecke und in anderer als durch diese Vereinbarung gestattete Weise verwenden; (ii) irgendwelche Kopien dieser Software anzufertigen, außer zum Zwecke der Archivierung oder wie ausdrücklich hierin gestattet; (iii) Methoden wie Reverse Engineering, Demontage, umgekehrte Übersetzung oder Dekompilierung anzuwenden oder auf irgendeine andere Art den Objektcode für die Software zu dekodieren, um an den Quellcode zu gelangen, oder irgendwelche Passwörter, verschlüsselte Lizenzen oder Schlüssel für die Installation, die dem Kunden durch Xandros zur Verfügung gestellt wurden, für die Ausführung der Software auf einem unauthorisierten Gerät zu dekodieren, oder aus irgendeinem Grund eine der vorgenannten Methoden auszuführen oder zu versuchen; (iv) ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch Xandros diese Vereinbarung, oder den Anspruch oder die Rechte des Kunden unter dieser Vereinbarung, abzutreten (kraft Gesetzes oder auf anderem Wege), oder eine solche Abtretung zu versuchen oder irgendeine Vereinbarung mit Dritten über eine Abtretung einzugehen, und jede solche Abtretung oder versuchte Abtretung soll ungültig sein und soll in der automatischen Kündigung dieser Vereinbarung resultieren; (v) außer wie hier ausdrücklich vorgesehen oder nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch Xandros, die Software und Dokumentation oder irgendeinen Teil davon an Dritte durch Unterlizenzen, Vertrieb, Abtretung, Verleih, Benutzung, Vermietung oder anderes zugänglich zu machen; oder (vi) irgendwelche Urheberrechtszeichen, Warenzeichen oder Proprietäre Beschriftungen und/oder Logos von Xandros oder seinen Lizenzgebern zu entfernen, die auf der Software oder der Dokumentation erscheinen.
4) Eigentumsrechte
• Das Softwareprodukt unterliegt Geheimhaltungsrichtlinien und ist urheberrechtlich durch das Copyright geschützt. Die Rechte an dem Softwareprodukt und die Rechte an dem zugehörigen geistigen Eigentum liegen bei der Xandros Corporation und ihren Lizenzgebern. Mit Ausnahme der in Absatz 6 unten angegebenen Erlaubnis dürfen Sie von dem Softwareprodukt keine Kopien erstellen. Aus diesem Vertrag ergeben sich keine Rechte, Ansprüche oder Forderungen an Marken, Logos oder Handelsnamen von Xandros oder ihren Lizenznehmern
• Alle Eigentumsrechte und gewerblichen Schutzrechte an Inhalten, auf die mit Hilfe des Softwareprodukts zugegriffen werden kann, sind Eigentum des jeweiligen Inhaltseigentümers und sind möglicherweise durch anwendbare Urheberrechtsgesetze und andere Gesetze und Abkommen über geistiges Eigentum geschützt. Diese Endbenutzerlizenzvereinbarung gewährt keinerlei Rechte, solche Inhalte zu verwenden.
5) Gebühren
• Der Kunde ist verpflichtet, Xandros die Gebühren (“Gebühren”) gemäß der entsprechend aktuell vorliegenden Preisliste zu bezahlen. Überfällige Beträge unterliegen einer monatlichen Zusatzgebühr in Höhe von eineinhalb Prozent (1 1/2%) der Restsumme oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz. Zusätzlich zu allen anderen hierunter fälligen Summen ist der Kunde verpflichtet, alle angemessenen für Xandros angefallenen Auslagen, inklusive Gebühren und Auslagen für rechtlichen Beistand, zu bezahlen, die aus oder in Verbindung mit der Eintreibung und anderen Vollstreckungsverfahren entstehen.
• Alle Gebühren sind ohne jegliche Steuern angegeben. Der Kunde ist verpflichtet, alle anfallenden Steuern, Abgaben und Steuerbescheide, zusammen mit allen darauf veranschlagten Zinsen oder Mahngebühren, bei Fälligkeit zu bezahlen oder rückzuerstatten. Diese richten sich nach den unter dieser Vereinbarung an Xandros zu leistenden Zahlungen (außer den Steuern, die auf Xandros Nettogewinn basieren). Sollte der Kunde eine Befreiung von solchen Zahlungen (“Steuern”) beanspruchen, muss er Xandros Beweismittel vorlegen, die für die Steuerbehörde zulässig sind.
6) Rechenschaftsberichte und Überprüfung
• Der Kunde muss durch angemessene Praktiken gewährleisten können, dass die Software in Übereinstimmung mit den hierin enthaltenen Bedingungen und Beschränkungen angewandt wird. Der Kunde wird, auf Anfrage von Xandros, schriftlich bestätigen, dass die Software in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung verwendet wird. Der Kunde muss auf eine schriftliche Anfrage von Xandros Berichte über die Verwendung der Software bereitstellen. Jeder Bericht muss innerhalb von zwanzig (20) Werktagen nach Erhalt der schriftlichen Anfrage von Xandros zur Verfügung gestellt werden.
• Auf Anfrage muss der Kunde schriftlich bestätigen, dass die Software in Übereinstimmung mit den in dieser Vereinbarung enthaltenen Bedingungen und Beschränkungen verwendet wird. Xandros hat das Recht, die Einhaltung der hierin enthaltenen Verpflichtungen vor Ort zu verifizieren. Eine solche Überprüfung geschieht auf Xandros alleinige Kosten (mit der unten dargelegten Ausnahme), nach angemessener Benachrichtigung, während der normalen Geschäftszeiten und ohne den Geschäftsablauf mehr als notwendig zu beeinträchtigen. Xandros darf den Prüfungsbericht nur zur Durchsetzung seiner hierin enthaltenen Rechte verwenden und ist verpflichtet, diesen ansonsten als vertraulich zu behandeln. Falls die Prüfung erhebliche Verletzung der hierin enthaltenen Verpflichtungen aufzeigt, ist der Kunde verpflichtet, Xandros für die Kosten der Prüfung zu entschädigen, und muss desweiteren unverzüglich alle Xandros geschuldeten Lizenzgebühren begleichen.
7) Gewährleistungsbeschränkung
DIE SOFTWARE, EINSCHLIESSLICH ALLER DRITTER SOFTWAREPROGRAMME OHNE BESCHRÄNKUNG, WIRD WIE BESEHEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, OHNE ANDERE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER ZUSICHERUNGEN, EXPLIZIT ODER IMPLIZIT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GEWÄHRLEISTUNGEN FÜR MARKTÜBLICHE ODER AUSREICHENDE QUALITÄT, FÜR DIE ALLGEMEINE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESONDEREN ZWECK, AUF GRUND VON GESETZ, HANDELSBRAUCH, HANDELSSITTE ODER SONSTIGEM, ES SEI DENN ANDERES WURDE AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG UND IN DEN LIZENZVEREINBARUNGEN, DIE JEDEM SOFTWAREPROGRAMM BEILIEGEN, ANGEGEBEN. DER NUTZER ÜBERNIMMT DAS VOLLE RISIKO FÜR DIE ERGEBNISSE UND LEISTUNG DES XANDROS DESKTOP OS.
8) Haftungsbeschränkung
WEDER XANDROS NOCH IHRE VERTRAGSHÄNDLER, LIEFERANTEN ODER LIZENZNEHMER ÜBERNEHMEN DIE HAFTUNG FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, KONKRETE ODER FOLGESCHÄDEN, VON DENEN DER KUNDE ODER EINE ANDERE NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSON BETROFFEN SIND; EINSCHLIESSLICH ABER NICHT BEGRENZT AUF ERTRAGS- ODER GEWINNVERLUSTE, VERLORENE ODER BESCHÄDIGTE DATEN ODER WIRTSCHAFTLICHE VERLUSTE, SELBST WENN XANDROS ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN IN KENNTNIS GESETZT WURDE ODER SIE VORHERSEHBAR SIND. XANDROS LEHNT AUCH JEDWEDE VERANTWORTUNG BEI ANSPRÜCHEN DURCH DRITTE AB. DIE MAXIMALE GESAMTHAFTUNG DEM KUNDEN FÜR DAS SOFTWAREPRODUKT GEGENÜBER WIRD DURCH DEN KAUFPREIS DES SOFTWAREPRODUKTS BESCHRÄNKT. DIE BESCHRÄNKUNGEN DIESES ABSCHNITTS GELTEN UNABHÄNGIG DAVON, OB DER BEHAUPTETE VERSTOSS ODER FEHLER EINEN VERSTOSS GEGEN EINE WESENTLICHE KONDITION ODER BEDINGUNG, ODER EINEN WESENTLICHEN VERSTOß DARSTELLT. IN EINIGEN BUNDESSTAATEN/LÄNDERN IST DER AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG VON HAFTUNGEN FÜR ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN NICHT STATTHAFT, WESHALB DIE OBIGEN EINSCHRÄNKUNGEN UNTER UMSTÄNDEN NICHT AUF SIE ZUTREFFEN.
9) Laufzeit und Kündigung
• Laufzeit Diese Vereinbarung wird mit Datum des Inkrafttretens eingegangen und gilt, bis sie in Übereinstimmung mit den hier folgenden Bedingungen beendet wird.
• Kündigung
- Diese Vereinbarung darf durch Xandros gekündigt werden:
(i) wenn der Kunde hierunter fällige Beträge, oder einen Teil irgendeines Betrages, nicht bezahlt, und dieses Versäumnis nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach einer schriftlichen Benachrichtigung behoben wird; oder (ii) umgehend dann, wenn der Kunde gegen eine Bestimmung unter dem hier vorhandenen Absatz 3 verstößt; oder (iii) im Fall einer erheblichen Verletzung irgendeiner Bestimmung dieser Vereinbarung durch den Kunden, wobei der Kunde versäumt, eine solche Verletzung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Eingang einer diesbezüglich schriftlichen Benachrichtigung zu beheben; oder (iv) umgehend bei einer Konkursanmeldung des betreffenden Kunden.
- Diese Vereinbarung darf seitens des Kunden 60 Tage nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung des/der Vertragspartner/s gekündigt werden.
• Folgen einer Kündigung
Eine Kündigung dieser Vereinbarung soll gleichzeitig die unter Absatz 2 gewährten Lizenzen kündigen. Nach Beendigung dieser Vereinbarung, ist der Kunde verpflichtet, innerhalb von dreißig (30) Tagen: (i) Xandros eine schriftliche Benachrichtigung zukommen zu lassen, die bestätigt, dass das Original und alle Kopien, inklusive partielle Kopien der Software, die von Xandros unter dieser Vereinbarung gestellt wurde(n), oder die vom Kunden, wie durch diese Vereinbarung gestattet, erstellt wurde(n), entweder an Xandros zurückgegeben oder zerstört wurden, und dass keine Kopien oder Teile davon im Besitz des Kunden, seiner Angestellten, Auftraggeber oder Bevollmächtigten verbleiben; und (ii) umgehend alle ausstehenden Zahlungen einschließlich aller anfallenden Steuern komplett an Xandros zu entrichten.
• Sonstiges
Absätze
3, 4, 7, 8 und 10 sollen nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung bestehen bleiben.
10) Allgemeines - Ein Verzicht seitens einer der beiden Parteien hinsichtlich einer in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen oder Klauseln bedarf der Schriftform und stellt keinen Verzicht auf die jeweilige Klausel dar, außer im Hinblick auf den jeweiligen Verstoß, der dazu Anlass gab.
- Die vorliegende Vereinbarung ist vollständig; es bestehen keine weiteren wie auch immer gearteten Garantien, Vereinbarungen oder Bedingungen, die nicht in diesem Vertrag aufgeführt wären. Die vorliegende Vereinbarung ersetzt alle bestehenden Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern.
- Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Provinz Ontario. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf gilt für diesen Vertrag und die darunter fallenden Transaktionen nicht.
- Der vorliegende Lizenzvertrag wurde in englischer Sprache abgefasst. Im Falle eines Rechtsstreits über die Bedingungen dieser Lizenz oder bei einer Nichtübereinstimmung zwischen anderssprachigen Fassungen gilt die englische Fassung als die offizielle Fassung. Die englische Originalfassung der Lizenz kann unter www.xandros.com/eula.html eingesehen werden.
- Wird die Unwirksamkeit, Widerrechtlichkeit oder Nicht-Durchsetzbarkeit einer Bestimmung dieser Vereinbarung durch ein zuständiges Gericht rechtskräftig festgestellt, wird die betroffene Bestimmung außer Kraft gesetzt, ohne dass dies sich auf die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen auswirkt.
- Diese Vereinbarung gilt dauerhaft zwischen den Parteien des Vertrags sowie ihren jeweiligen Erben, ausführenden Organen, Nachfolgern und zulässigen Abtretungsempfängern.
Falls Sie Fragen zu dieser EULA haben oder Kontakt mit Xandros aufnehmen möchten, besuchen Sie uns im Internet unter www.xandros.com/about/contact.html.
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